Hotel und Restaurant auch im Dezember geöffnet
Sehr geehrte Gäste des Hotel Herrenrest,
unser Hotel und Restaurant bleibt auch im Dezember für Geschäftsreisende, Monteure und alle anderen die aus beruflichen Gründen reisen geöffnet und sie werden auch verpflegt.
Ab dem 2. November 2020 gelten folgende Regelungen für das Gastgewerbe:
Auszug der Bestimmungen vom Land Niedersachsen:
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2. Gastronomiebetriebe im Sinne des § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes, insbesondere Restaurants, die Freiluftgastronomie, Bars einschließlich Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, Imbisse und Cafés, allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen, jeweils ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen zum Verzehr außerhalb der jeweiligen Einrichtung und mit
Ausnahme ...von Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste,
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sowie der gewerblichen oder privaten Vermieterin oder dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; im Übrigen sind Übernachtungsangebote und Übernachtungen nur zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienstreisen, zulässig.
2Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden.
3Ausgenommen von Satz 1 Halbsatz 1 sind Übernachtungen auf Parzellen auf Campingplätzen oder auf Bootsliegeplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind.
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Das bedeutet für uns: In dieser Verordnung ist geregelt, dass ausschließlich Beherbergungsbetriebe ihre Hausgäste mit Speisen und Getränke versorgen dürfen. Also z. B. Frühstück oder auch die Verpflegung von Monteuren oder Geschäftsreisenden am Abend. Dies gilt allerdings nicht für die Hotelbar. Diese muss geschlossen bleiben.
Wir freuen uns auf jeden Gast der in den kommenen Wochen zu uns kommt
Ihr Team vom Hotel Herrenrest